Die Vollversammlung besteht aus den Mitgliedern des Diözesanrates:
- vier Vertreter/innen aus jedem Dekanat
- je eine/r Vertreter/in der katholischen Organisationen und Institutionen des Laienapostolates
- der/die Vorsitzende und die Stellvertreter
- der Bischöfliche Beauftragte
- der/die Geschäftsführer/in des Diözesanrates
- der/die Vorsitzenden und die Geistlichen Beiräte/innen der Sachausschüsse
- weitere hinzugewählte Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben.
Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien für die Arbeit des Diözesanrates, der Dekanatsräte und der Pfarrgemeinderäte,
- sie wählt für die Dauer von vier Jahren den/die Vorsitzende/n und die Mitglieder des Vorstandes,
- sie tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen.
Derzeit sind als Mitglieder der Vollversammlung gewählt oder benannt:
Vertreter der Dekanatsräte
Vertreter der Verbände und Einrichtungen
Gewählte Einzelpersonen
Vertreter der Jugendverbände
Geistliche Beiräte und Bischöflicher Beauftragter