Der Dekanatsrat ist in den 10 Dekanaten der Diözese der Zusammenschluss von Seelsorgern, Pfarrgemeinderäten und katholischen Verbänden sowie von weiteren Persönlichkeiten aus Kirche, Gesellschaft und Institutionen des Laienapostolats auf der Ebene des Dekanats.
Er hat die Aufgabe, zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Lebens Stellung zu nehmen und die Anliegen der Katholiken/innen in Kirche und Gesellschaft zu vertreten.
Der Dekanatsrat wählt eine/einen Vorsitzende/n, die/der zusammen mit dem Dekan den Dekanatsrat nach außen vertritt. Jedes Dekanat ist durch den oder die Vorsitzende/n und drei Delegierte in der Vollversammlung des Diözesanrates vertreten.
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