Der Pfarrgemeinderat ist in den 301 Pfarreien der Diözese das vom Bischof anerkannte Organ zur Koordinierung des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Gemeinde. Zugleich hat er die Aufgabe, den Pfarrer in pastoralen Fragen zu beraten.
Jeder Pfarrgemeinderat hat einen Vorstand und eine/einen Vorsitzende/n;
der/die Vorsitzende vertritt den Pfarrgemeinderat in der Öffentlichkeit und im Dekanatsrat.
Eine Auflistung der Pfarreien mit Internetadressen und Emailadressen befindet sich auf dem Server des Bistums Passau
Kirche muss vor Ort bleiben - Referat Dr. Lechner
Pastoral in veränderten Räumen - Referat Dr. Bär