Auf dieser Seite veröffentlichen wir die Satzungen für Diözesanrat, Dekanatsrat und Pfarrgemeinderat sowie die allgemeinen Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Räte im Bistum Passau und die Präambel zu den einzelnen Satzungen.
Vollständige Fassung der Präambel und der Satzungen für Pfarrgemeinderat, Dekanatsrat und Diözesanrat sowie der Wahlordnungen in der derzeit geltenden Fassung zum Download
Die vom Bischof berufene Satzungskommission hat bislang einen Entwurf für eine Präambel und für Änderungen der Pfarrgemeinderatssatzung erarbeitet, Entscheidungen dazu sind bislang nicht getroffen worden
Bischof Wilhelm Schraml hat am 22.2.2007 die Satzung für die Pfarrgemeinderäte, deren Geltung befristet war, bis auf Weiteres in Kraft gesetzt.
Kirche muss vor Ort bleiben - Referat Dr. Lechner
Pastoral in veränderten Räumen - Referat Dr. Bär