Diözesanrat der Katholiken
im Bistum Passau
Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Laienräte im Bistum Passau

Auf dieser Seite veröffentlichen wir die Satzungen für Diözesanrat, Dekanatsrat und Pfarrgemeinderat sowie die allgemeinen Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Räte im Bistum Passau und die Präambel zu den einzelnen Satzungen.

Vollständige Fassung der Präambel und der Satzungen für Pfarrgemeinderat, Dekanatsrat und Diözesanrat sowie der Wahlordnungen in der derzeit geltenden Fassung zum Download

Die vom Bischof berufene Satzungskommission hat bislang einen Entwurf für eine Präambel und für Änderungen der Pfarrgemeinderatssatzung erarbeitet, Entscheidungen dazu sind bislang nicht getroffen worden

Bischof Wilhelm Schraml hat am 22.2.2007 die Satzung für die Pfarrgemeinderäte, deren Geltung befristet war, bis auf Weiteres in Kraft gesetzt.

Wichtige Hinweise

Kirche muss vor Ort bleiben - Referat Dr. Lechner

Pastoral in veränderten Räumen - Referat Dr. Bär

Profil der Caritas - Referat Prof. Baumgartner

Erklärung zum Donauausbau

Partner in einer missionarischen Kirche

Wichtige Links

Zentralkomitee der dt. Katholiken
Landeskomitee der Katholiken
Katholische Kirche im Internet
Bistum Passau
Seelsorgeamt des Bistums
Pastorale Entwicklung
Ökumenischer Kirchentag 2010
Haus Heilig Geist Burghausen
Papstgeburtshaus in Marktl


Zuletzt geändert am: 06.07.2007