Pfarrgemeinderatswahl 25. Februar 2018

Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte

Allgemeine Informationen

Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl 2022

Liebe Pfarrgemeinderatsvorsitzende,

mit der Vorbereitung auf die Wahl am 20. März 2022 geht eine außergewöhnliche und herausfordernde Amtsperiode der Pfarrgemeinderäte in die letzte Phase, bereits mit dem Blick in die nächsten Jahre und der Frage, wer Kirche vor Ort verantwortlich mitgestalten wird.

Im Zuge der Entstehung von pastoralen Räumen wird der Pfarrgemeinderat auch ein Gremium sein, das sich mit der Frage auseinandersetzt, wie Seelsorge in der eigenen Pfarrei und in Kooperation mit Nachbarpfarreien verwirklicht werden kann.

Der gemeinsame Brief des Diözesanbischofs Dr. Stefan Oster und des Diözesanratsvorsitzenden Markus Biber an alle Pfarrgemeinderäte wird darauf näher eingehen.
Jetzt gilt es, die bisherige Amtszeit gut zu beenden und sich gleichzeitig mit der Frage zu beschäftigen, wer sich wieder oder neu bereit erklärt, dabei zu sein. Ich wünsche Ihnen dazu möglichst viele Unterstützer sowohl von haupt- wie auch ehrenamtlicher Seite.

 

Die Pfarrgemeinderatswahl konkret

Die Wahlmappe enthält neben den folgenden Hinweisen für den Wahlausschuss einen Terminplan, Materialien und eine Übersicht der Formulare, die für die Wahl verwendet werden.
Die entsprechenden Vorlagen finden Sie unter dem Karteireiter "Formulare" auf dieser Seite.

Plakate, Pfarrbriefmäntel, Flyer zur Motivierung für eine Kandidatur bzw. für die Wahl, können Sie nach Bedarf bei der Druckerei Geiselberger über den Link https://verlag.geiselberger.de bestellen.
Bitte beachten Sie:
Bestellungen sind nur bis spätestens 22. November 2021 möglich!

 

Vorbereitung zur Wahl

  • Der Pfarrgemeinderat beruft Wahlausschuss und Wahlvorstand.
  • Der Pfarrgemeinderat beschließt gegebenenfalls die allgemeine Briefwahl.
  • Der Wahlausschuss wird gebildet (am besten noch im Oktober/November, damit vor allem die Kandidatensuche geplant werden kann).
     

Wahltermin
Der Wahltermin in ganz Bayern ist der 20. März 2022. In Ausnahmefällen kann über Generalvikar Josef Ederer der Sonntag vor den regulären Pfarrgemeinderatswahlen als Ausweichtermin beantragt werden.

 

Wählerlisten oder Adressaufkleber anfordern
Die zur Wahl nötigen Wählerlisten können bei der Abteilung Kirchliches Meldewesen angefordert werden (per Mail unter oder schriftlich bei Kirchliches Meldewesen, Residenzplatz 8, 94032 Passau). Spätester Anforderungstermin ist der 17. Dezember 2021!

 

Möglichkeit zur allgemeinen Briefwahl
Laut Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte (siehe § 11) besteht die Möglichkeit, die Wahl auch als allgemeine Briefwahl durchzuführen. Bei den Wahlen vor vier Jahren konnten in einigen Pfarreien gute Erfahrungen damit gemacht werden. Die Wahlbeteiligung hat deutlich zugenommen. Die allgemeine Briefwahl bedeutet natürlich einen größeren Aufwand für den Wahlausschuss und die Pfarrei. Der Diözesanratsvorstand ermuntert aber ausdrücklich zu diesem Wahlmodus. Sie können die Wahlbeteiligung deutlich erhöhen und es ist ein wirkungsvolles Instrument der direkten Werbung.

Es gibt gute Gründe, die dafürsprechen:
• Mit einer höheren Wahlbeteiligung wird noch deutlicher, dass vielen Katholiken und Katholikinnen die Mitverantwortung in der Kirche ein wichtiges Anliegen ist.
• Die Legitimation für die Arbeit des Pfarrgemeinderates wird durch eine höhere Wahlbeteiligung gestärkt.
• Mit der persönlichen Zusendung der Wahlunterlagen wird den einzelnen Katholiken und Katholikinnen signalisiert: Du hast eine Stimme in der Kirche!
• Die Pfarrgemeinde nimmt auch zu den Katholiken und Katholikinnen Kontakt auf, zu denen keine oder kaum Berührungspunkte bestehen.

(Die Unterlagen bzw. Druckvorlagen finden Sie unter "Formulare".)

Das sind die erforderlichen Schritte:
• Beschluss des Pfarrgemeinderates
• Adressaufkleber anfordern (bis 17.12.2021, nach Straßen sortiert, bei )
• Auftrag für Wahlunterlagen an Druckerei
• Verteilung der Wahlunterlagen organisieren
• Wahlunterlagen (Briefwahlscheine, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag) an alle Wahlberechtigten verteilen.
• Abgabe spätestens am Wahltag (in geschlossener Wahlurne) bis zum Ende der Abstimmungszeit.

 

Hinweise zur Kandidaten- und Kandidatinnensuche

Ansprechen mit einem klaren Angebot
Wer ist der Pfarrgemeinderat? Was ist uns wichtig? Wofür setzen wir uns ein?
Wir brauchen Sie z. B.:
... für die Gestaltung und Vorbereitung von Gottesdiensten, Andachten (Liturgiekreis)
… für die Organisation und Begleitung des Bibelkreises
… als Verantwortliche für geistliche Einkehr, z. B. die Durchführung der „Exerzitien im Alltag“
… für Menschen in der Gemeinde, die Hilfe im Alltag brauchen
… für die Koordination eines Besuchsdienstes
… für die Kontaktaufnahme mit Neubürgern und -bürgerinnen
… für die Öffentlichkeitsarbeit
… für die Umsetzung unserer Ideen zur umweltfreundlichen Pfarrgemeinde


Wir sprechen Sie an, weil Sie
… Erfahrungen und Kenntnisse mitbringen


Wir informieren,

... wofür der Pfarrgemeinderat zuständig ist,

... welche Kompetenzen er hat,

... wie viel Zeit einzuplanen ist,

... welche Begleitung und Fortbildung es gibt.

 

Aktion Kandidatenvorschlags-Box mit Tippzettel
Ziel der Aktion ist es, möglichst viele Menschen in die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten einzubeziehen:
• Stellen Sie eine „Kandidatenvorschlagsbox“ in der Pfarrkirche, Filialkirche, im Pfarrheim, in der Bäckerei, beim Infostand am Wochenmarkt, beim Pfarrfest, in der Kita, … auf.
• Laden Sie Gottesdienstbesucher und -besucherinnen, Kunden und Kundinnen eines Geschäftes etc. ein, bei der Suche mitzuhelfen und auf einen Tippzettel Vorschläge zu schreiben.
Der Wahlausschuss prüft die Tippzettel und befragt die vorgeschlagenen Personen.

 

Öffentlichkeitsarbeit
Das Motto der Pfarrgemeinderatswahlen bekannt machen und Materialien nutzen (z. B. Pfarrbrief, Plakate, Vermeldungen bei den Gottesdiensten, …).
• Info-Stand auf öffentlichen Plätzen
• Über die Angebote und Schwerpunkte in der Pfarrgemeinde miteinander ins Gespräch kommen.
• Die Mitglieder im Pfarrgemeinderat stellen sich im Pfarrbrief vor.
• Umfrage unter den Besuchern des Infostandes (Welche Wünsche haben Sie an die Pfarrgemeinde? Was müsste angepackt werden? …).
• Kandidatenvorschlags-Box aufstellen und Tippzettel auslegen.
• Zu einem Gottesdienst in der Pfarrei einladen.
• Kleine Aktionen nach den Gottesdiensten, z. B. Erntedank, St. Elisabeth, St. Martin, …
• Pfarrgemeinderat im Gemeindeblatt, in den sozialen Medien, … bewerben
• …

 

Die Wahl

Anzahl der Mitglieder
Diese richtet sich laut § 4,1a nach der Anzahl der Katholiken und Katholikinnen in der Pfarrgemeinde. Ein Über- oder Unterschreiten der festgelegten Anzahl der Pfarrgemeinderatsmitglieder oder der Durchführung einer Persönlichkeitswahl bei Pfarreien über 800 Katholiken bedarf eines formlosen Antrags an den Generalvikar. Die Anträge bitte an die E-Mail-Adresse des Referats für Pfarrgemeinde- und Dekanatsarbeit senden.

 

Rückmeldung der Wahlergebnisse
Wir bitten Sie, dass die Wahlleitung uns sofort am Wahltag oder spätestens am Tag nach der Wahl das Ergebnis der Wahl in Ihrer Pfarrgemeinde per Fax (Vordruck unter "Formulare") oder mit dem Onlineformular übermittelt, damit wir rechtzeitig mit einem Gesamtergebnis der Wahl im Bistum Passau und in Bayern an die Öffentlichkeit gehen können.

 

Besonderheiten zur Wahl
Wahlberechtigt und wählbar sind laut § 4 Abs. 2 der Pfarrgemeinderatssatzung alle Katholiken und Katholikinnen, die in der Pfarrei wohnen und gefirmt sind, bzw. wenn sie nicht gefirmt sind, das 14. Lebensjahr erreicht haben. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die gefirmten Jugendlichen selbst die Aufnahme in die Wahlliste im Pfarramt beantragen.
Wählbar sind alle getauften und gefirmten Katholiken und Katholikinnen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben (§ 4 Abs. 3).
Nach § 4 Abs. 4 können auch Personen in der Pfarrei wählen oder gewählt werden, die zwar nicht in der Pfarrei leben, aber ständig am kirchlichen Leben dieser Pfarrei teilnehmen. Auch sie müssen sich in die Wahlliste eintragen lassen, und dabei nachweisen, dass sie in der Wohnortpfarrei aus der Wahlliste ausgetragen worden sind.
Dies sind jeweils formlose Anträge, eine einfache schriftliche Bestätigung reicht aus (ein entsprechendes Formular finden Sie auf dieser Seite).

 

Nach der Wahl

Protokoll der konstituierenden Sitzung
Laut Satzung (§ 13) tritt der gesamte Pfarrgemeinderat binnen 4 Wochen nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung zusammen und wählt den Vorstand. Darüber ist ein Protokoll zu erstellen (Vorlage siehe unten).

 

Bitte beachten Sie:
Das Original des Protokolls der konstituierenden Sitzung ist per Post baldmöglichst an das Referat für Pfarrgemeinde- und Dekanatsarbeit, Domplatz 7, 94032 Passau zu senden.
Je ein weiteres Exemplar erhalten der/die Dekanatsratsvorsitzende, der Dekan sowie das Pfarrbüro zum Verbleib gemeinsam mit den Wahlunterlagen.

In dem Formblatt zum Protokoll für die konstituierende Sitzung ist noch kein Vermerk zur etwaigen Mitarbeit in Sachausschüssen bzw. Beauftragung für Sachgebiete enthalten. Jeder neu gewählte Pfarrgemeinderat soll sich Zeit nehmen können, in einer ersten Sitzung oder Startklausur Ziele und Aufgabenbereiche und dann entsprechende Sachbeauftragte zu benennen.

 

Abschluss und Neubeginn gestalten
Eine gute Auswertung der gemeinsamen Arbeit, Überlegungen für die Zukunft, Verabschiedung und der Dank an die ausscheidenden Mitglieder sind wichtige Bausteine für das Beenden und den Neubeginn im Pfarrgemeinderat
Im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes können ausscheidende Pfarrgemeinderatsmitglieder mit einer Dankurkunde (erhältlich beim Referat für Pfarrgemeinde- und Dekanatsarbeit) verabschiedet werden und die neuen Pfarrgemeinderatsmitglieder in ihr Amt eingeführt werden.
Sehr lohnenswert ist es, sich als neu formierter Pfarrgemeinderat bei einer Klausur zu Beginn der neuen Amtsperiode (möglichst gemeinsam mit den ausscheidenden und neuen Mitgliedern) Zeit zu nehmen für geistliche Einkehr und eine gründliche Planung der Ziele und Schwerpunkte in den kommenden Jahren. Es kann sein, dass dabei auch der neu beginnende Bistumsprozess eine Rolle spielen wird. Bei allen Herausforderungen geht es aber zunächst um die Pastoral in Pfarrei und Pfarrverband.

 

Terminplan


Terminplan für die Wahl der Pfarrgemeinderäte 2022

Spätestens bis 17. Dezember 2021

  • Wählerlisten bzw. Adressaufkleber bei der Abteilung Kirchliches Meldewesen anfordern => Wahlausschuss

Spätestens bis 22. November 2021

  • Materialien bei der Druckerei Geiselberger bestellen

Spätestens bis 04. Februar 2022

  • Feststellung der Zahl der Mitglieder im neuen Pfarrgemeinderat (§ 1 WO) => amtierender PGR
  • Bildung eines Wahlausschusses (§§ 2-3 WO) und Bestellung eines Wahlvorstandes (§ 8 WO) => amtierender PGR
  • Beschluss über allgemeine Briefwahl => amtierender PGR
  • in Pfarreien bis 800 Katholiken Beschluss über Persönlichkeitswahl => amtierender PGR
  • Bekanntgabe der Zusammensetzung des Wahlausschusses und des Wahlvorstandes => Pfarrer
  • Bekanntgabe des Termins der Pfarrgemeinderatswahl => Wahlausschuss
  • Aufruf an die Gemeinde, Kadidaten vorzuschlagen (§ 4.1 WO) => Wahlausschuss

Spätestens bis 18. Februar 2022

  • Erstellung der Kandidatenliste (§ 4.1 WO) => Wahlausschuss
  • Bekanntgabe der Kandidatenliste (§ 4.5 WO) => Wahlausschuss
  • Hinweis an die Gemeinde, dass bis zum 28.02.2022 weitere Kandidatenvorschläge eingereicht werden können (§ 5.1 WO) => Wahlausschuss

Spätestens bis 11. März 2022

  • Prüfung der eingereichten Kandidatenvorschläge (§ 5.4 WO) => Wahlausschuss
  • Erstellung der endgültigen Kandidatenliste in alphabetischer Reihenfolge => Wahlausschuss
  • Bekanntgabe der endgültigen Kandidatenliste (§ 5.4 WO) => Wahlausschuss
  • Vorstellung der Kandidaten (im Pfarrbrief, am Schwarzen Brett, anhand von Plakaten usw.) => Wahlausschuss

Spätestens bis 16. März 2022

  • Ausgabe von Briefwahlunterlagen (§ 10 WO) bis Mittwoch vor der Wahl => Wahlausschuss

Wahltermin Samstag 19. und Sonntag 20. März 2022

  • Wahl des Pfarrgemeinderates (§§ 8 und 9 WO) => Wahlvorstand
  • Feststellung des Wahlergebnisses (§ 12.5 WO) => Wahlvorstand und Wahlausschuss
  • Mitteilung der Wahlbeteiligung an das Bischöfliche Ordinariat (Faxvordruck benützen oder Online-Formular auf der Homepage) => Wahlausschuss

Spätestens bis 27. März 2022

  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses an die Gemeinde (§ 12.6 WO) => Wahlausschuss
  • Beginn der Einspruchsfrist (§ 12.7 WO) => Wahlausschuss

03. April 2022

  • Ende der Einspruchsfrist und Vorlage der Einsprüche beim Vorsitzenden des Diözesanrates (§ 12.7 WO) => Wahlausschuss

Spätestens bis 10. April 2022

  • Hinzuwahl weiterer Mitglieder gemäß § 4 der Satzung für Pfarrgemeinderäte (§ 13.1 WO) => PGR-Vorsitzender

Spätestens bis 17. April 2022

  • Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderates (§ 13.2 WO) => Pfarrer
  • Evtl. Bestellung der Beauftragten für die verschiedenen Sachgebiete => neue/r PGR-Vorsitzende/r
  • Bekanntgabe aller Mitglieder des PGR sowie des Vorstandes an die Pfarrgemeinde (§ 14 WO) => Pfarrer
  • Zusendung je eines Exemplares des Protokolls der konst. Sitzung an die Geschäftsstelle des PGR-Referates (§ 14 WO), an die/den amtierenden Dekanatsratsvorsitzende/n und an den Dekan => Schriftführer des neuen PGR

 


Bis spätestens 03. Juli 2022

  • Konstituierung des Dekanatsrates (Wahl des Vorstandes und der Vertreter in den Diözesanrat) (§ 6.7 der Satzung der Dekanatsräte in der Diözese Passau) => amtierende/r Vorsitzende/r des Dekanatsrates

 

Und hier gibt es den Terminplan zum ausdrucken!

Formulare

Teil 1 Wahlausschuss, Kandidatenliste

1.1. Niederschrift über die Bestellung eines Wahlausschusses und einer/eines Vorsitzenden des Wahlausschusses und Bestellung einer Wahlleitung/eines Wahlvorstandes

=> Word-Formular        => PDF-Formular

1.2. Niederschrift über die Aufstellung der vorläufigen Kandidaten/innenliste      

=> Word-Formular        => PDF-Formular

1.3. Einverständniserklärung zur Kandidatur bei der Pfarrgemeinderatswahl

=> Word-Formular        => PDF-Formular

1.4. Bestätigung über die Austragung aus dem Wählerverzeichnis (für Kandidaten/innen aus anderen Pfarreien)

=> Word-Formular        => PDF-Formular

 1.5. Niederschrift über die endgültige Aufstellung der Kandidaten/innenliste

=> Word-Formular        => PDF-Formular

1.6. Anforderung der Wählerlisten

=> Word-Formular        => PDF-Formular

 

Teil 2 Wahlvorbereitung, Wahldurchführung

2.1. Wahl im Wahllokal

2.1.1. Infozettel "So wird gewählt"

=> Word-Formular        => PDF-Formular

 2.1.2. Stimmzettel

=> Word-Formular        => PDF-Formular

2.2. Briefwahl

Bei der Briefwahl kommen zusätzlich zum Stimmzettel noch folgende Formulare hinzu:

2.2.1. Info-Zettel "So wird gewählt allgemeine Briefwahl"

=> Word-Formular        => PDF-Formular  

2.2.2. Muster Briefwahlumschlag

=> Word-Formular        => PDF-Formular

 2.2.3. Erklärung

=> Word-Formular        =>PDF-Formular

2.3. Persönlichkeitswahl

2.3.1. Infozettel "So wird gewählt"

=> Word-Formular        => PDF-Formular

2.3.2. Stimmzettel zur Persönlichkeitswahl

=> Word-Formular        => PDF-Formular

2.4. Wahlniederschrift - Prüfung und Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

=> Word-Formular        => PDF-Formular

2.5. Kurzmeldung über die Wahl des Pfarrgemeinderates 2022 an die Geschäftsstelle des Diözesanrates unmittelbar nach der Wahl 

=> Word-Formular        => PDF-Formular

 

Teil 3 Nach der Wahl

3.1. Niederschrift über die Zuwahl weiterer Pfarrgemeinderats-Mitglieder

=> Word-Formular        =>PDF-Formular

3.2. Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Pfarrgemeinderates

=> Word-Formular        => PDF-Formular  

3.3. Niederschrift über die Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates zum Aushang in der Pfarrgemeinde

=> Word-Formular        => PDF-Formular

 

Sonstiges

Kandidatenvorstellung

=> Word-Formular       => PDF-Formular

Wahlbenachrichtigungskarte

Seite 1       => Word-Formular       => PDF-Formular
Seite 2   => Word-Formular   => PDF-Formular

Wegweiser Wahllokal

=> Word-Formular       => PDF-Formular

Zählhilfe

PDF-Formular

 

 

Hier können Sie alle Word-Formulare mit einem Klick downloaden!

Hier können Sie alle PDF-Formulare  Mit einem Klick downloaden!

Sonstige Materialien

Hier finden Sie zusätzliche aktuelle Materialien zur Pfarrgemeinderatswahl 2022

Der  Pfarrbrief ist ein wichtiges Medium, um die Pfarrgemeinde über aktuelle Themen der Pfarrei zu informieren. Nutzen Sie daher den Pfarrbrief auch für die Pfarrgemeinderatswahl! Wir haben für Sie hier einen Beispieltext eingestellt.

 

Bei den Werkstattabenden werden anhand einer Power-Point-Präsentation alle wichtigen Informationen zu Vorbereitung und Ablauf der Pfarrgemeinderatswahl dargestellt. Wer sich die Präsentation noch einmal in aller Ruhe anschauen will, hat hier die Gelegenheit dazu.

 

Neuwahlen bedeuten gleichzeitig auch immer, sich von bisherigen Mitgliedern im Pfarrgemeinderat zu verabschieden. Eine schöne Geste ist es, sich von den ausscheidenden Mitgliedern im Rahmen eines Gottesdienstes zu verabschieden und ihnen für ihren Einsatz zu danken. Symbolisch kann dies durch die Überreichung einer Dankurkunde geschehen. An der Geschäftsstelle können Sie zu diesem Zweck unsere neu gestaltete Urkunde kostenlos anfordern.

 

Dankurkunde PGR.jpg

 

Und hier finden Sie noch eine "Stellenausschreibung: Mitglied im Pfarrgemeinderat", die Sie gerne zum Abdruck im Pfarrbrief oder zum Aushang verwenden können.

 

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