Terminplan für die Wahl der Pfarrgemeinderäte 2026

 

Spätestens bis 28. November 2025

  • Wählerlisten bzw. Adressaufkleber bei der Abteilung Kirchliches Meldewesen anfordern => Wahlausschuss

Spätestens bis 22. November 2025

Spätestens bis 16. Januar 2026

  • Feststellung der Zahl der Mitglieder im neuen Pfarrgemeinderat (§ 1 WO) => amtierender PGR
  • Bildung eines Wahlausschusses (§§ 2-3 WO) und Bestellung eines Wahlvorstandes (§ 8 WO) => amtierender PGR
  • Beschluss über allgemeine Briefwahl => amtierender PGR
  • in Pfarreien bis 800 Katholiken Beschluss über Persönlichkeitswahl => amtierender PGR
  • Bekanntgabe der Zusammensetzung des Wahlausschusses und des Wahlvorstandes => Pfarrer
  • Bekanntgabe des Termins der Pfarrgemeinderatswahl => Wahlausschuss
  • Aufruf an die Gemeinde, Kadidaten vorzuschlagen (§ 4.1 WO) => Wahlausschuss

Spätestens bis 30. Januar 2026

  • Erstellung der Kandidatenliste (§ 4.1 WO) => Wahlausschuss
  • Bekanntgabe der Kandidatenliste (§ 4.5 WO) => Wahlausschuss
  • Hinweis an die Gemeinde, dass bis zum 13.02.2026 weitere Kandidatenvorschläge eingereicht werden können (§ 5.1 WO) => Wahlausschuss

Spätestens bis 20. Februar 2026

  • Prüfung der eingereichten Kandidatenvorschläge (§ 5.4 WO) => Wahlausschuss
  • Erstellung der endgültigen Kandidatenliste in alphabetischer Reihenfolge => Wahlausschuss
  • Bekanntgabe der endgültigen Kandidatenliste (§ 5.4 WO) => Wahlausschuss
  • Vorstellung der Kandidaten (im Pfarrbrief, am Schwarzen Brett, anhand von Plakaten usw.) => Wahlausschuss

Spätestens bis 25. Februar 2026

  • Ausgabe von Briefwahlunterlagen (§ 10 WO) bis Mittwoch vor der Wahl => Wahlausschuss

Wahltermin Samstag, 28. Februar und Sonntag, 1. März 2026

  • Wahl des Pfarrgemeinderates (§§ 8 und 9 WO) => Wahlvorstand
  • Feststellung des Wahlergebnisses (§ 12.5 WO) => Wahlvorstand und Wahlausschuss
  • Mitteilung der Wahlbeteiligung an das Bischöfliche Ordinariat (Online-Formular auf der Homepage oder per E-Mail) => Wahlausschuss

Spätestens bis 8. März 2026

  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses an die Gemeinde (§ 12.6 WO) => Wahlausschuss
  • Beginn der Einspruchsfrist (§ 12.7 WO) => Wahlausschuss

15. März 2026

  • Ende der Einspruchsfrist und Vorlage der Einsprüche beim Vorsitzenden des Diözesanrates (§ 12.7 WO) => Wahlausschuss

Spätestens bis 22. März 2026

  • Hinzuwahl weiterer Mitglieder gemäß § 4 der Satzung für Pfarrgemeinderäte (§ 13.1 WO) => PGR-Vorsitzender

Spätestens bis 29. März 2026

  • Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderates (§ 13.2 WO) => Pfarrer
  • Evtl. Bestellung der Beauftragten für die verschiedenen Sachgebiete => neue/r PGR-Vorsitzende/r
  • Bekanntgabe aller Mitglieder des PGR sowie des Vorstandes an die Pfarrgemeinde (§ 14 WO) => Pfarrer
  • Zusendung je eines Exemplares des Protokolls der konst. Sitzung an die Geschäftsstelle des PGR-Referates (im Original) (§ 14 WO), an die/den amtierenden Dekanatsratsvorsitzende/n und an den Dekan => Schriftführer des neuen PGR

 


Bis spätestens 14. Juni 2026

  • Konstituierung des Dekanatsrates/Rats des Pastoralen Raums (Wahl des Vorstandes und der Vertreter in den Diözesanrat) (§ 6.7 der Satzung der Dekanatsräte in der Diözese Passau) => amtierende/r Vorsitzende/r des Dekanatsrates

 

Und hier gibt es den Terminplan zum ausdrucken!

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