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Verleihung der Stephanusplakette

24.09.2025

 

Die Stephanusplakette ist die höchste Auszeichnung des Bistums für Frauen und Männer, die sich vorzugsweise in langjährigem, teilweise oder ausschließlich ehrenamtlichem Engagement um das kirchliche Wohl im Bistum verdient gemacht haben.

Verleihungsanträge können bis zum 1. Oktober des laufenden Kalenderjahres durch die Pfarreien bei den Vorsitzenden des jeweiligen Dekanatsrates eingereicht werden. Dieser leitet die Anträge dann nach Rücksprache mit dem Dekan bis 1. November an den Diözesanrat weiter. Der geschäftsführende Vorstand des Diözesanrates gibt die Anträge bis 1. Dezember an Bischof Dr. Stefan Oster weiter, bei dem die letztendliche Entscheidung über die Anträge liegt.

Die Plaketten werden am Tag des Hl. Stephan, also am 26. Dezember verliehen.

Dekret zur Stephanusplakette

Antragsformular



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