Liebe Pfarrgemeinderatsvorsitzende,
am 1. März 2026 findet wieder die Pfarrgemeinderatswahl statt und damit stellt sich die Frage, wer in den nächsten vier Jahren die Kirche vor Ort verantwortlich mitgestalten wird.
Für die kommende Wahlperiode ist der Pfarrgemeinderat in besonderer Weise eingeladen, sich auch mit der Frage auseinanderzusetzen, wie Seelsorge in der eigenen Pfarrei und in Kooperation mit Nachbarpfarreien im Hinblick auf anstehende Veränderungen, wie z. B. der Bildung der neuen Pastoralen Räume, verwirklicht werden kann.
Die Wahlmappe enthält neben den folgenden Hinweisen für den Wahlausschuss einen Terminplan, Materialien und eine Übersicht der Formulare, die für die Wahl verwendet werden.
Die entsprechenden Vorlagen finden Sie auf der Internetseite www.dioezesanrat-passau.de.
Plakate, Pfarrbriefmäntel, Flyer zur Motivierung für eine Kandidatur bzw. für die Wahl, können Sie nach Bedarf im Online-Shop bestellen unter https://pgrwahl2026.de/
Der Wahltermin in ganz Bayern ist der 1. März 2026. In Ausnahmefällen kann über Generalvikar Josef Ederer der Sonntag vor den regulären Pfarrgemeinderatswahlen als Ausweichtermin beantragt werden.
Die zur Wahl nötigen Wählerlisten können bei der Fachstelle für Meldewesen angefordert werden (per Mail unter oder schriftlich bei Meldewesen, Residenzplatz 8, 94032 Passau). Spätester Anforderungstermin ist der 28. November 2025!
Laut Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte (siehe § 11) besteht die Möglichkeit, die Wahl auch als allgemeine Briefwahl durchzuführen. Bei den Wahlen vor vier Jahren konnten in einigen Pfarreien gute Erfahrungen damit gemacht werden. Die Wahlbeteiligung hat deutlich zugenommen. Die allgemeine Briefwahl bedeutet zwar einen größeren Aufwand für den Wahlausschuss, es sprechen aber einige gute Gründe dafür:
(Die Unterlagen bzw. Druckvorlagen finden sie auf www.dioezesanrat-passau.de)
Das sind die erforderlichen Schritte:
Wer ist der Pfarrgemeinderat? Was ist uns wichtig? Wofür setzen wir uns ein?
Wir brauchen Sie z. B.:
... für die Gestaltung und Vorbereitung von Gottesdiensten, Andachten (Liturgiekreis)
… für die Organisation und Begleitung des Bibelkreises
… als Verantwortliche für geistliche Einkehr, z. B. die Durchführung der "Exerzitien im Alltag"
… für Menschen in der Gemeinde, die Hilfe im Alltag brauchen
… für die Koordination eines Besuchsdienstes
… für die Kontaktaufnahme mit Neubürgern und -bürgerinnen
… für die Öffentlichkeitsarbeit
… für die Umsetzung unserer Ideen zur umweltfreundlichen Pfarrgemeinde
Wir sprechen Sie an, weil Sie
… Erfahrungen und Kenntnisse mitbringen
…
Wir informieren, wofür der Pfarrgemeinderat zuständig ist, welche Kompetenzen er hat, wie viel Zeit einzuplanen ist, welche Begleitung und Fortbildung es gibt.
Ziel der Aktion ist es, möglichst viele Menschen in die Suche nach Kandidaten und Kandidatinnen einzubeziehen:
Der Wahlausschuss prüft die Tippzettel und befragt die vorgeschlagenen Personen.
Das Motto der Pfarrgemeinderatswahlen bekannt machen und Materialien nutzen (z. B. Pfarrbrief, Plakate, Vermeldungen bei den Gottesdiensten, …).
Diese richtet sich laut § 4 Abs. 1 a nach der Anzahl der Katholikinnen und Katholiken in der Pfarrgemeinde. Ein Über- oder Unterschreiten der festgelegten Anzahl der Pfarrgemeinderatsmitglieder oder der Durchführung einer Persönlichkeitswahl bei Pfarreien über 800 Katholiken bedarf eines formlosen Antrags an den Generalvikar. Die Anträge bitte an die E-Mail-Adresse des Referats für Pfarrgemeinde- und Dekanatsarbeit senden.
Wir bitten Sie, dass die Wahlleitung uns sofort am Wahltag oder spätestens am Tag nach der Wahl das Ergebnis der Wahl in Ihrer Pfarrgemeinde per E-Mail (, Vordruck auf www.dioezesanrat-passau.de) oder mit dem Onlineformular übermittelt, damit wir rechtzeitig mit einem Gesamtergebnis der Wahl im Bistum Passau und in Bayern an die Öffentlichkeit gehen können.
Wahlberechtigt sind laut § 4 Abs. 2 der Pfarrgemeinderatssatzung alle Katholikinnen und Katholiken, die in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben und gefirmt sind oder das 14. Lebensjahr vollendet haben. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Eintragung in die Wählerliste beantragt werden.
Wählbar sind alle getauften katholischen Laiinnen bzw. Laien, die nicht aus der Kirche ausgetreten sind, am Wahltermin das 14. Lebensjahr vollendet haben und in der Pfarrei wohnhaft sind.
Nach § 4 Abs. 4 können auch Personen in der Pfarrei wählen oder gewählt werden, die zwar nicht in der Pfarrei leben, aber ständig am kirchlichen Leben dieser Pfarrei teilnehmen. Auch sie müssen sich in die Wahlliste eintragen lassen, und dabei nachweisen, dass sie in der Wohnortpfarrei aus der Wahlliste ausgetragen worden sind.
Dies sind jeweils formlose Anträge, eine einfache schriftliche Bestätigung reicht aus (ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage).
Laut Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte (siehe § 13) tritt der gesamte Pfarrgemeinderat binnen 4 Wochen nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung zusammen und wählt den Vor-stand.
Die Vorlage zum Protokoll finden Sie als Word-Datei und als PDF-Datei unter www.dioezesanrat-passau.de.
Das Original des Protokolls der konstituierenden Sitzung ist per Post baldmöglichst an das Referat für Pfarrgemeinde- und Dekanatsarbeit, Domplatz 7, 94032 Passau zu senden.
Je ein weiteres Exemplar erhalten der/die Dekanatsratsvorsitzende, der Dekan sowie das Pfarrbüro zum Verbleib gemeinsam mit den Wahlunterlagen.
Im Formblatt zum Protokoll für die konstituierende Sitzung ist noch kein Vermerk zur etwaigen Mitarbeit in Sachausschüssen bzw. Beauftragung für Sachgebiete enthalten. Jeder neu gewählte Pfarrgemeinderat soll sich Zeit nehmen können, in einer ersten Sitzung oder Startklausur Ziele und Aufgabenbereiche und dann entsprechende Sachbeauftragte zu benennen.
Eine gute Auswertung der gemeinsamen Arbeit, Überlegungen für die Zukunft, Verabschiedung und der Dank an die ausscheidenden Mitglieder sind wichtige Bausteine für das Beenden und den Neubeginn im Pfarrgemeinderat.
Im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes können ausscheidende Pfarrgemeinderatsmitglieder mit einer Dankurkunde (erhältlich beim Referat für Pfarrgemeinde- und Dekanatsratsarbeit) verabschiedet werden und die neuen Pfarrgemeinderatsmitglieder in ihr Amt eingeführt werden.
Sehr lohnenswert ist es, sich als neu formierter Pfarrgemeinderat bei einer Klausur zu Beginn der neuen Amtsperiode (möglichst gemeinsam mit den ausscheidenden und neuen Mitgliedern) Zeit zu nehmen für geistliche Einkehr und eine gründliche Planung der Ziele und Schwerpunkte in den kommenden Jahren. Bei allen Herausforderungen geht es aber zunächst um die Pastoral in Pfarrei und Pfarrverband.
Gutes Gelingen wünscht Ihnen
Thomas Huber
Referent für Pfarrgemeinde- und Dekanatsratsarbeit
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